Als Neobiota bezeichnet man Organismen, die durch menschlichen Einfluss in ein Gebiet gelangt sind, in dem sie natürlicherweise nicht vorkommen.
Neobiota gelten als invasiv, wenn sie sich ausbreiten und ökologische, wirtschaftliche oder gesundheitliche Schäden verursachen.
Unterschieden wird zwischen Neophyten (Pflanzen), Neozoen (Tiere) und Neomyceten (Pilze).
Im Aargau kommen unter anderem Asiatische Hornisse, Asiatische Tigermücke, Waschbär, Schwarzmundgrundel, invasive Flusskrebse, Japanischer Staudenknöterich, Einjähriges Berufkraut, Götterbaum, Erdmandelgras, Ambrosia und Riesenbärenklau vor.
Informationen zu den Anstrengungen im Kanton Aargau findet man unter: https://www.ag.ch/de/themen/neobiota
Artikel in der AZ vom 9. Oktober 2026 betreffend "Programm invasive Neobiota" im Kanton AG.